Besitz von Kinderpornografie ist nicht zwingend ein Entlassungsgrund

Mandanten, gegen die wegen Besitzes von Kinderpornografie ermittelt wird, fürchten meistens auch berufliche Nachteile bzw. eine Entlassung. Dies gilt natürlich erst recht für Mandanten in Berufen wie Lehrer, Studienrat oder andere Beamte. Das Bundesverwaltu...

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