Anwendungsbereich des § 184 b StGB erneut erweitert

Durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Januar 2012 ist der Anwendungsbereich des § 184 b StGB erneut erweitert worden. Der BGH hat entschieden, dass eine Verbreitung von kinderpornografischen Schriften durch öffentliches Zugänglichmachen auc...

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