Laut einer Studie der Autoren Erich Elsner und Wiebke Steffen schätzen polizeiliche Sachbearbeiter 33,4 Prozent der angezeigten Vergewaltigungen als Erfindung der Anzeigenerstatterin ein.
Natürlich muss auch bei einer solchen Vermutung des Beamten ermittelt werden und die Staatsanwaltschaft muss sich des Verfahrens annehmen. Wie das Verfahren schließlich ausgeht, erfährt die Polizei regelmäßig nicht.
Anzeigen wegen falscher Verdächtigung und Vortäuschens einer Straftat erfolgen laut dieser Studie nur selten. Nut in 7,4 Prozent der Fälle hat der betroffene Mann die anzeigende Frau ebenfalls angezeigt.
(Quelle: www.ovb-online.de)