Strafverteidigung
Strafverteidigung ist die Kunst, den Mandanten vor strafrechtlicher Verfolgung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zu schützen, ihn gegen Vorwürfe strafrechtlich relevanten Verhaltens zu verteidigen und gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht darauf hinzuwirken, dass gegen ihn die geringst mögliche Sanktion verhängt wird oder er sogar bestenfalls freigesprochen wird.
Meine Tätigkeit im Strafrecht umfasst die Beratung und Verteidigung in allen Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ich verteidige Sie in sämtlichen Verfahrensabschnitten, vom Ermittlungsverfahren bis zum Rechtsmittelverfahren.
Insbesondere bin ich im Sexualstrafrecht tätig und bilde mich in diesem Bereich regelmäßig fort.
Nebenklage
Wer Opfer einer Sexualstrafrecht geworden ist, hat regelmäßig Anspruch auf die Beiordnung eines Rechtsanwaltes auf Staatskosten. Gerne übernehme ich die Tätigkeit einer Nebenklagevertreterin und helfe Ihnen, Ihre Verfahrensrechte zu wahren. Beispielsweise kann ich Erreichen, dass die Öffentlichkeit während Ihrer Aussage ausgeschlossen wird oder kann im Strafverfahren Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend machen.