Auf dem Rechner eines Gastwirtes aus Franken wurden kinderpornografische Schriften in Massen gefunden, das Amtsgericht erließ einen Strafbefehl über 180 Tagessätze. Der Beschuldigte legte Einspruch ein, beschränkte diesen aber schließlich auf die Höhe der Tagessätze.Er muss nun 2160 Euro an die Staatskasse zahlen.
Eingeleitet wurde das Verfahren, weil es einen Hinweis auf Nackfotos von Kindern auf dem Handy des Mannes gegeben hatte.
(Quelle: Frankenpost online vom 14.05.2012)