Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie rechtswidrig

In einem Verfahren wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie hat das Amtsgericht Lübeck auf die Beschwerde von Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun festgestellt, dass die seinerzeit durchgeführte Durchsuchung rechtswidrig war.

 

Seit dem Erlass des Durchsuchungsbefehls waren zum einen mehr als sechs Monate vergangen und der Dursuchungsbeschluss hätte nicht mehr vollstreckt werden dürfen. Zudem war die Grundlage des Tatverdachts nur unzureichend und formelhaft bezeichnet und es fehlte an Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit.

 

Sollte gegen Sie wegen Besitzes und/oder Verbreitung von kinderpornografischer Schriften ermittelt werden und sollte eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben, so sollten Sie so schnell als möglich einen Rechtsanwalt beauftragen. Zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse weisen Mängel auf und bieten so Möglichkeiten der Verteidigung.