Eine Entscheidung des Hamburger Landgerichts sorgte für Aufruhr in den letzten Tagen. Das Gericht hatte den 30-jährigen Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt, aber kein Berufsverbot ausgesprochen.
In der Begründung sagte der Vorsitzende, dass er sich an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs gebunden fühle. Der BGH hatte entschieden, dass bei Ersttätern strenge Anforderungen an die Verhängung eines Berufsverbots zu stellen sein. Bei dem hier verhandelten Fall handelte es sich um einen Ersttäter, der sich freilwillig in Therapie begeben habe.
(Quelle: www.spiegel.de)