Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs in Berlin

Erstmals wurde gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Parkeisenbahn in Berlin einen Haftstrafe ausgesprochen. Der geständige Angeklagte wurde vom Berliner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Mitangeklagte war zu einer Strafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zuvor waren bereits drei Mitarbeiter zur Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Die Missbrauchsfälle in dem Berliner Freizeitpark waren Ende letzten Jahres bekanntgeworden.

 

(Quelle: Berliner Morgenpost vom 05.06.2012)