Acht Jahre Haft im Kinderpornografie-Prozess in Darmstadt

Das Landgericht Darmstadt hat am 20.06.2012 den Betreiber einer Internetplattform für Pädophilie zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Der Mann hatte gestanden, einige Jahre lang Administrator von Onlineforen gewesen zu sein, auf den kinderpornografische Schriften getauscht wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren gefordet.

(Quelle: Welt online vom 20.06.2012)

Die Verurteilung erfolgte wegen bandenmäßigen Verbreitens von Kinderpornografie und Anstiftung zu schwerem sexuellen Missbrauch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat angekündigt, Revision einlegen zu wollen.