Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen Martin N. zu lebenslanger Freiheitsstrafe bestätigt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde indes widerrufen. Martin N. war vom Landgericht Stade zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Das Gericht hatte zudem die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die Sicherungsverwahrung im Fall Martin N. kein “zusätzlicher Gewinn” sei. Sofern Martin N. noch gefährlich sei, so käme eine Entlassung aus der Strafhaft und eine Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung nicht in Frage und er bleibe möglicherweise bis zu seinem Lebensende in Haft.
(Quelle: www.faz.net)