Besitz von Kinderpornografie ist nicht zwingend ein Entlassungsgrund

Mandanten, gegen die wegen Besitzes von Kinderpornografie ermittelt wird, fürchten meistens auch berufliche Nachteile bzw. eine Entlassung. Dies gilt natürlich erst recht für Mandanten in Berufen wie Lehrer, Studienrat oder andere Beamte. Das Bundesverwaltu...

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Belassen von evt. kinderpornografischen Bildern auf PC strafbar

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat am 29.11.2010 (Az.1 Ss 166/10) entschieden, dass auch das unwissentliche Überspielen von kinderpornografischen Dateien den Straftatbestand des Besitzes von kinderpornografischen Schriften (§ 184 b StGB) erfüllt. Angeklagt...

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